PRESSEMELDUNG

Aktionsbündnis wirft Berliner Landesregierung schikanöses Vorgehen gegen Weihnachtscircus vor

Berlin, 30.08.2019 - >>Wenn wir den Berliner Weihnachtscircus am Olympiastadion nicht legal vertreiben können, soll eben gar niemand mehr die Veranstaltungsfläche dort mieten dürfen!<< nach dieser Denkweise eines kleinen Kindes (infantile Logik) hat die Berliner Landesregierung nun den Platz am Olympiastadion zum Parkplatz erklärt und für alle Veranstaltungen gesperrt, um auf schikanöse Weise ein jährliches Circusgastspiel zu verhindern. Letzteres übrigens, obwohl seit einem Vierteljahrhundert zwischen dem Land Berlin und den Circusbetreibern eine Absprache besteht, wann das Gelände als Fläche für Circusgastspiele genutzt werden kann und zu welchen Zeiten im Jahr es als Parkplatz benötigt wird. Wer in Zukunft dort eine Veranstaltung, sei es Flohmarkt, Festplatz oder Konzert organisieren möchte, wird vom Untervermieter mit dem Hinweis, dass es sich nunmehr um einen reinen Parkplatz handelt, abgewiesen werden. Damit hat die Berliner Landesregierung der Veranstaltungsbranche in der Hauptstadt in Zeiten unsicherer wirtschaftlicher Perspektiven schweren Schaden zugefügt. Diese könnte nun auf Unverhältnismäßigkeit klagen, da die Circus-Aversion einzelner Politiker kaum ein hinreichender Grund zur Vollsperrung wichtiger Veranstaltungsflächen sein dürfte. Allerdings dürfte eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg besitzen, da das Land Berlin in diesem Fall vermutlich vor Gericht kurzerhand behaupten würde, es ginge eigentlich gar nicht um das Circusgastapiel, sondern die Fläche würde tatsächlichals Parkplatz benötigt. Kurz gesagt: Die Protagonisten des Circus-Verbots würden ihre tatsächlichen Beweggründe verschweigen, um mit dem Beschluss vor Gericht bestehen zu können. Wer dieses Vorgehen der Berliner Landesregierung noch machttechnisch-moralisch rechtfertigen möchte, muss wertsystematisch also zwei Dinge für wahr und richtig halten: Erstens, dass Circusgastspiele ein so großes Übel darstellten, als dass zu deren Unterbindung A.) unverhältnismäßiges Handeln gerechtfertigt (Komplettsperrung wertvoller Veranstaltungsflächen) B.) eventuell der Meineid in Kauf zu nehmen sei (der sich in diesem Fall freilich niemals beweisen lässt, da für die Circusaversion als wahrem Beweggrund ja lediglich Indizien aus der vorangehenden politischen Debatte angeführt werden können). Beides läuft dem gesunden Menschenverstand zuwider.
Der Tierhaltungsstandard der Veranstalter des Berliner Weihnachtscircus am Olympiastadion (Circus Voyage) übertrifft die ordnungsrechtlichen Vorgaben, was Gehegegrößen und -ausstattungen betrifft um vieles. In Bayern äußerten sich kürzlich verantwortungsvolle Amtsveterinäre anerkennend über die vorbildliche Tierhaltung der Familie Spindler. Alle Tiere im Circus Voyage erreichen ein, die Verhältnisse in freier Wildbahn weit übertreffendes Lebensalter und haben schon viele gesunde Nachkommen bedrohter Arten geboren. Um Tierschutz kann es der Berliner Landesregierung in der Causa >>Weihnachtscircus am Olympiastadion<< also nicht gehen. Worum geht es dann? Es geht um die Durchsetzung der sogenannten Tierrechtsideologie mit (nahezu) allen Mitteln. Bei der Tierrechtsideologie handelt es sich, naturphilosophisch betrachtet, um einen biologistisch begründeten Anthropomorphismus, der naturwissenschaftlich-handlungsrichtigen Natur- und Tierschutz durch das ethisch und zoologisch falsche Dogma der Mensch-Tier-Gleichheit ersetzen möchte. Letzteres kann nicht richtig sein, da die Prämissen falsch sind und wird auf Dauer zu verheerenden Resultaten führen.

Geschrieben von: Dr. Bernhard Eisel, Tierethiker